Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 10 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

B. Was sind "Auf­wen­dungen"?

I. Wel­che Re­ge­lun­gen zum Auf­wen­dungser­satz gibt es?

Ein An­spruch auf Auf­wen­dungser­satz be­steht vor al­lem nach § 670 BGB im Rah­men des Auf­trags, auf den ver­schie­dene Vor­schrif­ten Be­zug neh­men (u.a. § 683 BGB für die GoA, auf den wie­derum § 539 Abs. 1 BGB für die Mie­te, § 601 Abs. 2 BGB für die Leihe ver­wei­sen). Ei­gene An­spruchs­grund­lagen für den Er­satz von Auf­wen­dungen gibt es fer­ner in § 693 BGB (für den Ver­wah­rer) und in § 970 BGB (für den Fin­der). Schließ­lich sind "Ver­wen­dun­gen" Auf­wen­dungen in Be­zug auf eine Sa­che, die nach § 347 Abs. 2 BGB und nach §§ 994 ff. BGB zu er­set­zen sind. Dar­über hin­aus kann ein Auf­wen­dungser­satz auch ver­trag­lich ver­ein­bart wer­den.

Für ver­geb­li­che Auf­wen­dungen fin­det sich in § 284 BGB eine be­son­dere Re­ge­lung, die wir uns gleich nä­her an­schauen wer­den.

Für den Um­fang des Auf­wen­dungser­sat­zes fin­den sich im all­ge­mei­nen Schuld­recht nur zwei Re­ge­lun­gen:

  • Nach § 256 S. 1 BGB sind Auf­wen­dungen vom Zeit­punkt ih­rer Auf­wen­dung zu ver­zin­sen. Maß­geb­lich ist aber nicht der Ver­zugs­zins, son­dern der ge­setz­li­che Zins­satz aus § 246 BGB (4% un­ab­hän­gig vom Ba­sis­zins). Die Ver­zin­sung be­steht nicht, so­lange dem An­spruchsbe­rech­tig­ten Nut­zungen oder Früchte ver­blei­ben, ohne dass er für diese eine Ver­gü­tung zah­len muss.
  • In § 257 BGB ist die Kon­stel­la­tion ge­re­gelt, dass Auf­wen­dungen in der Ein­ge­hung ei­ner Ver­pflich­tung ge­gen­über ei­nem Dritten be­stan­den. Als Rechts­folge wird an­ge­ord­net, dass dann ein An­spruch auf Frei­stel­lung, d.h. auf Zah­lung an den Dritten be­steht.
Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.