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1. Was be­sagt die Äqui­va­lenz­theo­rie?

b. Was ist "psy­chi­sche Kau­sa­li­tät"?

In be­stimm­ten Fäl­len tritt der Scha­den nicht un­mit­tel­bar auf­grund ei­nes Ver­hal­tens des Schä­di­gers, son­dern durch ein - an das Ver­hal­ten des Schä­di­gers - an­schlie­ßen­des ei­gen­ver­ant­wort­li­ches Ver­hal­tens ei­nes Dritten oder so­gar durch ein ei­gen­ver­ant­wort­li­ches Ver­hal­ten des Op­fers selbst ein.

Da­durch wird aber die Kau­sa­li­tät nicht zwin­gend aus­ge­schlos­sen, denn auch ein mensch­li­ches Ver­hal­ten kann ge­rade auf­grund ei­ner frem­den Rechts­guts­ver­let­zung er­fol­gen.

Ent­schei­dend ist dann, ob sich der Ge­schä­digte oder der Dritte zu sei­nem Ver­hal­ten her­aus­ge­for­dert füh­len durfte. Dies ist der Fall, wenn sein Ver­hal­ten sich aus Sicht ei­nes nor­ma­ti­ven Dritten als ra­tio­nal dar­stellt. Da­für ge­nügt es, wenn für den Dritten eine "we­nigs­tens im An­satz bil­li­gens­werte Mo­ti­va­ti­on" be­stand.

  • Ein Po­li­zist ver­folgt einen Straf­tä­ter und ver­letzt sich da­bei (selbst), in­dem er stol­pert.
  • Eine Mut­ter spen­det ihre Nie­re, weil die ein­zige ge­sunde Niere ih­rer Toch­ter durch einen Arzt fahr­läs­sig ver­letzt wur­de.

Nicht zu­re­chen­bar soll hin­ge­gen nach herr­schen­der (wenn auch um­strit­te­ner) An­sicht ein schuld­haft-rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten Dritter sein.

  • Wer eine Fens­ter­scheibe fahr­läs­sig beim Sport ein­wirft, haf­tet nicht für einen dar­auf fol­gen­den Ein­bruch ("Ge­le­gen­heit macht Die­be"), selbst wenn das of­fene Fens­ter als "Her­aus­for­de­rung" wahr­ge­nom­men wird.
  • Wer schuld­haft einen Ver­kehrs­stau ver­ur­sacht, haf­tet nicht, wenn fol­gende Fah­rer sich her­aus­ge­for­dert füh­len, auf den Bür­ger­steig zu fah­ren und dort Fuß­gän­ger zu ver­let­zen.
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