c. Was muss man zum Widerruf vor Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB) wissen?
Ist Kenntnisnahme oder Zugang für den Widerruf maßgeblich?
V möchte sein Auto verkaufen und wirft einen entsprechenden schriftlichen Antrag in den Briefkasten des K. Am Abend überlegt er es sich anders und wirft daher am nächsten Tag zur Mittagszeit einen schriftlichen Widerruf ein. K öffnet am Nachmittag den Briefkasten und liest zunächst den Widerruf. Wie ist die Rechtslage? |
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