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1. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen hat § 145 BGB?

a. Wie prüfe ich den An­trag in der Klau­sur?

In der Klau­sur müs­sen Sie die Vor­aus­set­zun­gen der De­fi­ni­tion ei­nes An­trags in drei Schrit­ten prü­fen:

  1. Zu­nächst prü­fen Sie (je­den­falls ge­dank­lich) die Vor­aus­set­zun­gen ei­ner Wil­lens­er­klä­rung. Diese wer­den wir im 6. Ka­pi­tel nä­her un­ter­su­chen. Im Fol­gen­den wer­den wir uns nur den Rechts­bin­dungs­willen an­se­hen, d.h. die Fra­ge, ob bzw. wann sich der Er­klä­rende recht­lich bin­den will. Die an­de­ren Vor­aus­set­zun­gen wer­den wir hier un­er­wähnt las­sen. Dies soll­ten Sie auch in der Klau­sur re­gel­mä­ßig so hand­ha­ben, wenn Sie dort keine Schwie­rig­kei­ten se­hen und erst Recht, wenn der Sach­ver­halt keine nä­he­ren An­ga­ben ent­hält.
  2. In ei­nem zwei­ten Schritt müs­sen Sie prü­fen, ob diese Wil­lens­er­klä­rung wirk­sam ge­wor­den ist. Da der An­trag emp­fangs­be­dürf­tig ist, ist dies nur der Fall, wenn er auch dem Adres­sa­ten zu­ge­gan­gen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Auch dies wer­den wir erst in ei­nem spä­te­ren Ka­pi­tel be­han­deln. Der Punkt sollte im Gut­ach­ten eben­falls weg­ge­las­sen wer­den, wenn dies (wie im Re­gel­fall) kein Pro­blem dar­stellt.
  3. Schließ­lich müs­sen Sie den In­halt der Wil­lens­er­klä­rung mit dem not­wen­di­gen Min­des­tin­halt (ir­gen­d)ei­nes Ver­trags ver­glei­chen. Feh­len not­wen­dige Be­stand­teile (es­sen­tia­lia ne­go­tii), han­delt es sich nur dann um einen An­trag, wenn diese Merk­male be­wusst der Be­stim­mung durch eine Par­tei oder einen Dritten (§ 315 BGB) oder sons­ti­gen Um­stän­den (§ 158 BGB) über­las­sen wer­den. Diese Frage be­han­deln wir auf den fol­gen­den Sei­ten.

In den meis­ten Klau­su­ren soll­ten Sie nicht zu je­dem die­ser Aspekte et­was schrei­ben - ein gu­ter Ju­rist zeich­net sich durch die Fä­hig­keit zur Schwer­punkt­set­zung aus (da­her gilt die Prü­fung von Un­pro­ble­ma­ti­schem als über­flüs­sig und da­mit als falsch). Ein Kor­rek­tor wird schnell ir­ri­tiert, wenn un­pro­ble­ma­ti­sche Punkte sei­ten­lang aus­ge­führt wer­den (und Sie im schlimms­ten Fall für die wirk­li­chen Pro­bleme des Falls keine Zeit oder kei­nen Platz mehr ha­ben). Über­le­gen Sie also gründ­lich, ob es an ei­ner Vor­aus­set­zung fehlt oder zu­min­dest feh­len könn­te! Nur im ers­ten Se­mes­ter kön­nen Sie es sich viel­leicht leis­ten, sich aus­führ­li­cher zu al­len ein­zel­nen Vor­aus­set­zun­gen zu äu­ßern - spä­ter fehlt schlicht die Zeit.
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