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b. Wie ordne ich verschiedene Anspruchsgrundlagen?
aa. Was sind Primär-, Sekundär- und Tertiäransprüche?
Bei einem Vertrag (und nur dort - diese Differenzierung gilt nicht für gesetzliche Schuldverhältnisse) besteht stets ein auf Erfüllung der jeweiligen Pflicht gerichteter "Primäranspruch".
- Bei einem Kaufvertrag ist der Primäranspruch des Käufers Übergabe und Übereignung der gekauften Sache (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB).
- Bei einem Mietvertrag ist der Primäranspruch des Vermieters die Zahlung der Miete (§ 535 Abs. 2 BGB).
Soweit die Leistungspflicht allerdings unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB) oder nicht bzw. nicht entsprechend den ausdrücklichen oder impliziten Voraussetzungen des Vertrags erfüllt wird, treten an die Stelle des Primäranspruchs "Sekundäransprüche".
- Liefert der Verkäufer die gekaufte Sache nicht, kann der Käufer nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm § 281 BGB Schadensersatz verlangen (soweit er vergeblich die notwendige Frist setzt).
- Zahlt der Mieter seine Miete nicht rechtzeitig, muss er nach § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen zahlen.
- Wird die Lieferung der gekauften Sache unmöglich, weil ein Dritter sie beschädigt hat, kann der Käufer Abtretung der Schadensersatzansprüche des Verkäufers gegen diesen Dritten gem. § 285 BGB verlangen.
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