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5. Wie be­rück­sich­tige ich Sche­mata und Mei­nungs­strei­tig­kei­ten?

c. Wie lerne ich Mei­nungs­strei­tig­kei­ten?

Es liegt na­he, beim Klau­su­ren­schrei­ben auf aus­wen­dig ge­lern­tes Wis­sen, d.h. die be­rühm­ten "Mei­nungs­strei­tig­kei­ten", zu­rück­zu­grei­fen. Diese gibt es des­halb, weil eine Viel­zahl von Ju­ris­ten seit über 100 Jah­ren an­hand des BGB echte Fälle lö­sen muss und so schon sta­tis­tisch nicht al­les vom Ge­setz­ge­ber vor­her­ge­se­hen wor­den sein kann. Taucht also et­was Un­er­war­te­tes auf, kann dies von ei­ner Per­son auf eine Art, von ei­ner an­de­ren aber ganz an­ders ge­löst wer­den ("Zwei Ju­ris­ten, drei Mei­nun­gen").

Viele Mei­nungs­strei­tig­kei­ten zu ken­nen, gibt Ih­nen einen prak­ti­schen Vor­teil: Sie müs­sen nicht krea­tiv nach Ar­gu­men­ten su­chen, son­dern kön­nen schlicht auf aus­wen­dig Ge­lern­tes zu­rück­grei­fen.

Dum­mer­weise gibt es nicht für je­des Pro­blem einen lern­ba­ren Mei­nungs­stand. Ei­ner­seits gibt es Pro­ble­me, die keine Dis­kus­sion pro­vo­ziert ha­ben, an­de­rer­seits kom­men stets neue Ge­stal­tun­gen vor, zu de­nen sich noch nie­mand (au­ßer Ih­nen in der Klau­sur) ge­äu­ßert hat. Zu­dem exis­tie­ren schlicht zu viele Strei­tig­kei­ten, als dass Sie alle aus­wen­dig ler­nen könn­ten. Dies gilt erst recht, wenn Sie auch die Ker­nar­gu­mente für und ge­gen die je­wei­li­gen Auf­fas­sun­gen be­herr­schen wol­len. All­ge­mein gilt:

Re­gel 6: Kon­zen­trie­ren Sie sich bes­ser auf die Sach­dis­kus­si­on, als nur Mei­nun­gen Per­so­nen, Ge­rich­ten oder Per­so­nen­grup­pen zu­zu­ord­nen!

Ent­ge­gen ei­ner ver­brei­te­ten Auf­fas­sung ent­bin­det üb­ri­gens der Ver­weis auf die "herr­schende Mei­nung" we­der von ei­ner (ei­ge­nen) sach­li­chen Be­grün­dung noch ist sie al­lein des­halb bes­ser ver­tret­bar (oder wird bes­ser be­wer­tet), weil sie an­geb­lich "herr­schend" ist.

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