Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 35 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

2. Was muss ich bei der Ar­beit mit dem Sach­ver­halt be­ach­ten?

b. Was be­deu­tet ein un­strei­ti­ger Sach­ver­halt?

Ein Sach­ver­halt für Klau­su­ren im Stu­dium wird keine tat­säch­li­chen Streit­punkte ha­ben. Der Grund da­für ist schon, dass Sie die re­le­van­ten Be­weis­mit­tel nicht vor­lie­gen ha­ben und sie da­her auch nicht wür­di­gen kön­nen.

Es wird also im Zwei­fel nicht auf strei­tige Punkte an­kom­men. Sie müs­sen also nichts zur Dar­le­gungs- und Be­weis­last schrei­ben (die oh­ne­hin nur in ei­nem Pro­zess vor Ge­richt re­le­vant wür­den). Et­was an­de­res kann nur aus­nahms­weise in Klau­su­ren ge­for­dert wer­den, die eine pro­zes­suale Ein­klei­dung ha­ben oder ge­zielt auf an­walt­li­che Hand­lungs­op­tio­nen aus­ge­rich­tet sind.

Wenn der Sach­ver­halt eine Frage of­fen lässt, kön­nen Sie al­ler­dings auf Ver­mu­tun­gen zu­rück­grei­fen. Dies kann auch in Klau­su­ren im Stu­dium re­le­vant wer­den; ist aber er­fah­rungs­ge­mäß nur sel­ten der Fall.

Wich­tige Ver­mu­tun­gen sind na­ment­lich die Ver­mu­tung des Ver­tre­ten­müs­sens in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB und die Ver­mu­tung der Gut­gläu­bigkeit in § 932 Abs. 2 BGB. Ent­hält der Sach­ver­halt also keine An­ga­ben, sind ein dement­spre­chen­der An­spruch oder ein gut­gläu­bi­ger Ei­gen­tumser­werb zu be­ja­hen. Dem­ge­gen­über be­deu­tet das Feh­len von Hin­wei­sen auf Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit im Sinne von § 276 Abs. 2 BGB, dass ein An­spruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu ver­nei­nen ist.

Ge­ne­rell gilt aber, dass Ver­mu­tungs­re­ge­lun­gen in Ih­rer Klau­sur nicht ge­nannt wer­den soll­ten; so spie­len § 1006 BGB (Ver­mu­tung des Ei­gen­tums an­hand des Be­sitzes) oder § 891 BGB (Ver­mu­tung der Be­rech­ti­gung an­hand der Grund­buchein­tra­gung) erst im Re­fe­ren­da­riat eine grö­ßere Rol­le.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.