Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 26 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

3. Was re­gelt die Aus­nah­me­vor­schrift des § 151 S. 1 BGB?

b. Wie legt man eine nicht emp­fangs­be­dürf­tige An­nahme aus?

Nach § 133 BGB ist bei der Aus­le­gung von Wil­lens­er­klä­rungen der wahre Wille des Er­klä­ren­den und nicht der ob­jek­tive Wort­sinn (im Sinne ei­nes Wör­ter­buchs) maß­geb­lich. Nur bei emp­fangs­be­dürf­ti­gen Wil­lens­er­klä­rungen wird § 157 BGB ent­spre­chend her­an­ge­zo­gen und die Per­spek­tive ei­nes ob­jek­ti­vier­ten Emp­fän­gers be­rück­sich­tigt.

Bei § 151 BGB gibt es aber kei­nen Emp­fän­ger der An­nahmeer­klä­rung. Da­her stellt sich die Fra­ge, wie diese aus­zu­le­gen ist.

Teil­weise wird in­so­weit ein rein sub­jek­ti­ver Maß­stab an­ge­legt. Auch ein nicht er­kenn­ba­rer Wille ist maß­geb­lich. Dies hätte zur Kon­se­quenz, dass der sub­jek­tive Wille stets mit dem ob­jek­tiv Er­klär­ten über­ein­stimmt. Eine An­fech­tung nach § 119 BGB wäre da­her nicht er­for­der­lich.

Ar­gu­ment: Es gibt kei­nen Ver­trau­en­stat­be­stand zu­guns­ten des Emp­fän­gers, da die An­nahmeer­klä­rung nicht zu­geht.

Dem­ge­gen­über wird über­wie­gend ein rein ob­jek­ti­ver Maß­stab an­ge­legt. Ent­schei­dend ist al­so, was ein hy­po­the­ti­scher Emp­fän­ger, der bei der An­nahme vor Ort ge­we­sen wä­re, ver­stan­den hät­te. Wich­tig ist, dass nach die­ser Auf­fas­sung ge­rade nicht von ei­nem ob­jek­ti­ven Emp­fän­ger(ho­ri­zont) ge­spro­chen wird, da bei die­sem Son­der­wis­sen be­rück­sich­tigt wer­den müss­te.

Ar­gu­ment: Nach § 116 BGB ist der ge­heime Vor­be­halt un­be­acht­lich. Die Norm knüpft ge­rade nicht an einen Emp­fän­ger an und fin­det da­her auch auf nicht emp­fangs­be­dürf­tige Er­klä­run­gen An­wen­dung.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.