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C. Was be­deu­tet Aus­le­gung?

II. Wie er­folgt eine er­läu­ternde Ver­tragsaus­le­gung?

Bei der er­läu­tern­den Aus­le­gung geht es dar­um, den In­halt ei­ner For­mu­lie­rung im Ver­trag fest­zu­stel­len. Hier­bei ist nach § 133 BGB vor­ran­gig der wirk­li­che Wille hin­ter den Er­klä­run­gen der Ver­tragspar­teien zu er­for­schen, um dem Grund­satz der Pri­vat­au­to­no­mie ge­recht zu wer­den. Um die­sen fest­zu­stel­len, müs­sen Sie al­le, auch au­ßer­halb der frag­li­chen Er­klä­rung lie­gen­den Um­stände zum Zeit­punkt des Ver­tragsschlus­ses be­rück­sich­ti­gen.

Die we­sent­li­chen Kri­te­rien zur Er­mitt­lung der Be­deu­tung sind:

  • Wort­laut un­ter Be­rück­sich­ti­gung der Be­gleit­um­stände
  • Zweck des Ver­trags
  • Treu und Glaube
  • Ver­kehrs­sitte

Ist die Wäh­rung des Kauf­prei­ses frag­lich, so kann sich dar­aus, dass der Ver­käu­fer aus der Schweiz stammt und Waren aus der Schweiz ver­kauft, er­ge­ben, dass Schwei­zer Fran­ken ge­meint sind.

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