Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 56 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

2. Was sind "le­dig­lich recht­lich vor­teil­hafte Rechts­ge­schäfte"?

a. Wel­che Be­deu­tung hat das Tren­nungs­prin­zip?

Die Fra­ge, ob ein Ge­schäft le­dig­lich recht­lich vor­teil­haft ist, muss für je­des Rechts­ge­schäft se­pa­rat be­ur­teilt wer­den. Wie Sie be­reits wis­sen, un­ter­schei­det man aber zwi­schen Ver­pflich­tungs­ge­schäften (wie etwa dem Kauf­ver­trag, § 433 BGB) und Ver­fü­gungs­ge­schäften (etwa der Über­eig­nung be­weg­li­cher Sa­chen nach § 929 S. 1 BGB). Das be­deu­tet:

Bei der Be­ur­tei­lung, ob ein Rechts­ge­schäft le­dig­lich recht­lich vor­teil­haft ist, muss das Tren­nungs­prin­zip be­ach­tet wer­den.

Das Tren­nungs­prin­zip be­sagt da­bei, dass das ding­li­che Ge­schäft und das schuld­recht­li­che Ge­schäft ver­schie­dene Rechts­ge­schäfte sind.

Das Ab­strak­ti­ons­prin­zip be­sagt, dass die bei­den Ge­schäfte in ih­rer Wirk­sam­keit grund­sätz­lich un­ab­hän­gig von­ein­an­der sind.

Da­bei gel­ten fol­gende Grund­sät­ze:

  • Ver­pflich­tungs­ge­schäfte, durch wel­che der Min­der­jäh­rige eine Pflicht über­nimmt, sind stets nach­teil­haft und be­dür­fen nach § 107 BGB der Ein­wil­li­gung des ge­setz­li­chen Ver­tre­ters. Dies gilt selbst dann, wenn die Leis­tungspflicht des Min­der­jäh­ri­gen erst nach Er­lan­gung der Voll­jäh­rig­keit fäl­lig wird.
  • Ver­fü­gungs­ge­schäfte, durch wel­che der Min­der­jäh­rige ein Recht oder eine Sa­che ver­liert, sind stets nach­teil­haft und nur mit Ein­wil­li­gung des ge­setz­li­chen Ver­tre­ters wirk­sam.
  • Ver­fü­gungs­ge­schäfte, durch wel­che der Min­der­jäh­rige et­was er­langt, sind für ihn recht­lich vor­teil­haft. Dies gilt selbst dann, wenn da­durch eine ihm ge­gen­über be­ste­hende Leis­tungspflicht aus ei­nem Ver­pflich­tungs­ge­schäft er­lischt.
Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.