Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 15 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

D. Wo­von sind Ver­träge ab­zu­gren­zen?

II. In­wie­weit ist die GoA ein "ver­trag­s­ähn­li­ches" Schuld­ver­hält­nis?

In be­stimm­ten Si­tua­tio­nen ist nicht ge­nug Zeit, um einen Ver­trag zu schlie­ßen.

  • Bei ei­nem Sturm wurde das Dach ei­nes Hau­ses ab­ge­tra­gen, des­sen Ei­gen­tü­mer in Ur­laub ist. Die Feu­er­wehr lässt das Dach pro­vi­so­risch ab­de­cken.
  • Je­mand wurde bei ei­nem Un­fall ver­letzt. Ein zu­fäl­lig an der Un­fall­stelle er­schei­nen­der Arzt ver­sorgt seine Ver­let­zun­gen.
  • Je­mand ent­deckt in ei­nem An­ti­qui­tä­ten­la­den ein Buch, von dem er weiß, dass ein Freund es schon lange sucht; der Freund ist aber nicht zu er­rei­chen.

In die­sen Fäl­len ge­währt das Ge­setz dem Hel­fer einen An­spruch auf Er­satz der ihm ent­stan­de­nen Auf­wen­dungen (§ 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 670 BGB); wäh­rend der Ge­schäfts­herr al­les aus der Ge­schäfts­füh­rung Er­langte her­aus­ver­lan­gen kann (§ 677 BGB, § 681 S. 2 BGB, § 667 BGB).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.