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D. Wovon sind Verträge abzugrenzen?
II. Inwieweit ist die GoA ein "vertragsähnliches" Schuldverhältnis?
In bestimmten Situationen ist nicht genug Zeit, um einen Vertrag zu schließen.
- Bei einem Sturm wurde das Dach eines Hauses abgetragen, dessen Eigentümer in Urlaub ist. Die Feuerwehr lässt das Dach provisorisch abdecken.
- Jemand wurde bei einem Unfall verletzt. Ein zufällig an der Unfallstelle erscheinender Arzt versorgt seine Verletzungen.
- Jemand entdeckt in einem Antiquitätenladen ein Buch, von dem er weiß, dass ein Freund es schon lange sucht; der Freund ist aber nicht zu erreichen.
In diesen Fällen gewährt das Gesetz dem Helfer einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen (§ 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 670 BGB); während der Geschäftsherr alles aus der Geschäftsführung Erlangte herausverlangen kann (§ 677 BGB, § 681 S. 2 BGB, § 667 BGB).
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