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1. Wieso ist die Fall­frage der Aus­gangs­punkt der Klau­sur­lö­sung?

a. In­wie­weit sind meh­rere Fall­fra­gen eine Hil­fe­stel­lung?

Wenn es mehr als eine Fall­frage gibt, will der Auf­ga­ben­stel­ler Sie meist auf einen Lö­sungs­weg lei­ten. Baut die zweite Frage auf der ers­ten auf, soll­ten Sie in der Re­gel das dazu pas­sende Er­geb­nis er­rei­chen. Han­delt es sich um eine Ab­wand­lung, soll­ten Sie prü­fen, worin ge­nau der Un­ter­schied liegt (im Zwei­fel soll­ten Sie nicht zum sel­ben Er­geb­nis ge­lan­gen).

Manch­mal wer­den aber auch nur ganz se­pa­rate Fälle in ei­nem Sach­ver­halt ver­knüpft, um Ihre Fä­hig­keit zu über­prü­fen, mit Stress um­zu­ge­hen und Ih­nen Ge­le­gen­heit zu ge­ben, ein brei­tes Spek­trum an Pro­ble­men zu be­ar­bei­ten. In die­sen Fäl­len nüt­zen Ih­nen die Fall­fra­gen nichts. Sie müs­sen nur dar­auf ach­ten, sich nicht in Wi­der­sprü­che zu ver­stri­cken.

Da­her be­ach­ten Sie fol­gende Re­gel zum Klau­sur­schrei­ben:

Re­gel 1: Le­sen Sie zu­erst (vor dem Rest des Sach­ver­halts und vor dem Blick in das Ge­setz) alle Fall­fra­gen gründ­lich durch. Erst da­nach soll­ten Sie sich mög­li­che An­spruchs­grund­lagen her­aus­su­chen und den Sach­ver­halt dar­auf durch­se­hen.

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