Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 42 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

III. Wie gehe ich an eine Klau­sur her­an?

1. Wieso ist die Fall­frage der Aus­gangs­punkt der Klau­sur­lö­sung?

Jede ju­ris­ti­sche Klau­su­r­auf­gabe en­det mit ei­ner Fall­fra­ge. Im Zi­vil­recht gibt es da­bei haupt­säch­lich drei Kon­stel­la­tio­nen:

  1. Es wird kon­kret nach be­stimm­ten An­sprü­chen ge­fragt ("Kann V von K Zah­lung von 1.000 € aus § 433 Abs. 2 BGB ver­lan­gen?") oder nach be­stimm­ten Ge­stal­tungs­rechten ("Kann V den Ver­trag durch An­fech­tung sei­nes An­trags be­sei­ti­gen?").
  2. Es wird nach ei­nem oder meh­re­ren be­stimm­ten An­spruchszie­len ge­fragt (z.B. "Kann V von K Zah­lung von 1.000 € ver­lan­gen?")
  3. Es wird of­fen nach al­len denk­ba­ren An­sprü­chen ge­fragt ("Wie ist die Rechts­la­ge?"). Dies dür­fen Sie aber nicht ver­wech­seln mit Fäl­len, in de­nen die An­sprü­che im Sach­ver­haltstext ge­nannt wer­den ("V möchte von K 1.000 €. Zu Recht?"), diese fal­len in Ka­te­go­rie 1 oder 2.

Er­gän­zend wird teil­weise nach Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ge­fragt ("Was könnte V tun?" "Was wür­den Sie A ra­ten?"). Das ist ver­gleichs­weise sel­ten - sollte Sie aber di­rekt auf die Idee ei­ner An­fech­tung, ei­nes Wi­der­rufs oder ei­nes Rück­tritts brin­gen so­wie auf Leis­tungsver­wei­ge­rungs­rechte (§ 214 BGB, § 273 BGB, § 320 BGB etc.) auf­merk­sam ma­chen.

Prü­fen Sie alle ge­frag­ten An­sprü­che im Kopf. Schrei­ben Sie aber in kei­nem Fall mehr als ge­fragt wurde - das bringt keine Plus­punk­te, son­dern al­len­falls Ab­zü­ge. In den meis­ten Klau­su­ren sind sog. "Hilfs­gut­ach­ten" (also Gut­ach­ten, die nur "hilfs­wei­se" für den Fall er­stellt wer­den, dass der Prü­fer eine Frage an­ders als man selbst be­ur­tei­len wür­de) nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen, son­dern im Ge­gen­teil aus­drück­lich im Be­ar­bei­ter­ver­merk auf­ge­nom­men. Über­le­gen Sie sich aber gut, ob sie Hilfs­er­wä­gun­gen wirk­lich aus­füh­ren wol­len - im Zwei­fel ist es bes­ser, einen Weg zu ge­hen, durch den die Hilfs­er­wä­gung über­flüs­sig wird.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.