Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 30 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

B. Was gilt, wenn die Ver­tre­tungs­macht fehlt?

I. Was gilt bei Ver­trä­gen und ein­sei­ti­gen Rechts­ge­schäften?

Für die Rechts­fol­gen feh­len­der Ver­tre­tungs­macht kommt es dar­auf an, ob es sich um einen Ver­trag oder ein ein­sei­ti­ges Rechts­ge­schäft han­delt:

  • Ein Ver­trag ist nach § 177 Abs. 1 BGB zu­nächst schwe­bend un­wirk­sam. Das ken­nen Sie be­reits aus dem Min­der­jäh­ri­gen­recht: Auch dort be­steht nach § 108 Abs. 1 BGB schwe­bende Un­wirk­sam­keit. Die ent­spre­chen­den Re­ge­lun­gen se­hen wir uns auf der nächs­ten Seite an.
  • Dem­ge­gen­über ist ein ein­sei­ti­ges Rechts­ge­schäft (Kün­di­gung, An­fech­tung etc.) grund­sätz­lich nach § 180 S. 1 BGB dau­er­haft nich­tig (also nicht schwe­bend un­wirk­sam). Auch dies ken­nen Sie be­reits aus dem Recht der be­schränkt Ge­schäfts­fä­hi­gen (§ 111 BGB). Al­ler­dings sieht § 180 BGB an­ders als § 111 BGB drei Aus­nah­men vor:
    • Für die Pas­siv­ver­tre­tung fin­den die Re­geln über Ver­trä­ge, also die Ge­neh­mi­gungsmög­lich­keit (§ 177 BGB) und die Scha­denser­satzhaf­tung (§ 179 BGB) ent­spre­chende An­wen­dung (§ 180 S. 3 BGB).
    • Nach § 180 S. 2, 2. Var. BGB fin­den die Re­geln über Ver­träge (§ 177 BGB und § 179 BGB) zu­dem An­wen­dung, wenn der Ge­schäfts­part­ner mit dem Han­deln des Ver­tre­ters ohne Ver­tre­tungs­macht ein­ver­stan­den war. Dies setzt vor­aus, dass er wuss­te, dass die Ver­tre­tungs­macht fehlt.
    • Schließ­lich fin­den die Re­geln über Ver­träge (§ 177 BGB und § 179 BGB) auch An­wen­dung, wenn der Ge­schäfts­part­ner die von dem Ver­tre­ter be­haup­tete Ver­tre­tungs­macht bei der Vor­nahme des Rechts­ge­schäfts nicht be­an­stan­det, § 180 S. 2, 1. Var. BGB. Dies setzt ge­rade keine Kennt­nis vom Feh­len der Ver­tre­tungs­macht vor­aus.
Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.