Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 9 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

I. Ist das Un­ter­las­sen der An­nahme ei­ner an­ge­bo­te­nen Leis­tung eine Pflicht­ver­let­zung?

Was sind "Ob­lie­gen­heiten"?

Eine Ob­lie­gen­heit ist keine Pflicht - sie ist nicht ein­klag­bar (an­ders als Leis­tungspflich­ten nach § 241 Abs. 1 BGB) und selbst bei ei­ner Ver­let­zung ent­steht kein An­spruch auf Scha­denser­satz (an­ders als bei Rück­sicht­nah­me­pflich­ten nach § 241 Abs. 2 BGB). Al­ler­dings muss der­je­ni­ge, der eine Ob­lie­gen­heit ver­letzt, da­mit rech­nen, dass er Rechte ver­liert bzw. zu­min­dest seine Po­si­tion sich in der Folge ver­schlech­tert.

Eine Ob­lie­gen­heit ist eine An­for­de­rung an ein Ver­hal­ten, de­ren Nicht­er­fül­lung ne­ga­tive Kon­se­quen­zen für die be­tref­fende Per­son hat.

Die wich­tigs­ten ge­setz­lich an­ge­ord­ne­ten Ob­lie­gen­heiten sind:

  • die Scha­densmin­de­rungs­ob­lie­gen­heit (§ 254 Abs. 2 BGB),
  • der An­nah­me­ver­zug (§§ 293 ff. BGB),
  • das Er­for­der­nis ei­ner Frist­set­zung vor Rück­tritt (§ 323 BGB) oder Scha­denser­satz statt der Leis­tung (§ 281 BGB),
  • das Er­for­der­nis ei­ner Mah­nung vor Ver­zug (§ 286 Abs. 1 BGB),
  • die Un­ter­su­chungs- und Rü­geob­lie­gen­heit beim beid­sei­ti­gen Han­dels­kauf (§ 377 HGB)

Da­ne­ben kön­nen die Par­teien ver­trag­lich Ob­lie­gen­heiten be­grün­den und die Kon­se­quen­zen aus­ge­stal­ten. In der Klau­sur müs­sen Sie sich bei ei­ner Ver­tragsklau­sel stets fra­gen, ob eine Ver­let­zung (auch) zu Scha­denser­satzan­sprü­chen (§ 280 BGB) füh­ren, also eine echte Pflicht be­grün­det wer­den soll, oder sich die Kon­se­quen­zen auf einen Rechts­ver­lust bzw. eine Er­schwe­rung der Durch­set­zung be­schrän­ken kann (und soll). Dies ist nach § 133 BGB und § 157 BGB durch Aus­le­gung zu er­mit­teln.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.