16. Kapitel: Noch einmal: Rechtsgeschäftslehre, insb. Stellvertretung
Liebe ,
Dieses Kapitel behandelt anspruchsvollere Probleme der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Insbesondere werden wir uns noch einmal näher mit der Stellvertretung befassen und seltenere Konstellationen wie die Untervertretung und die Gesamtvertretung ansehen. Vor allem aber diskutieren wir den Vertreter ohne Vertretungsmacht ("falsus procurator") im Sinne von §§ 177-180 BGB.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Was versteht man unter "Untervertretung"? Was ist eine "Gesamtvertretung"?
- Was ist ein "Vertreter ohne Vertretungsmacht"? Ist ein ohne Vertretungsmacht geschlossener Vertrag nichtig oder anfechtbar?
- Wie haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht?
Dieses Kapitel hat 24 Seiten, für die insgesamt ca. eine Stunde erforderlich ist. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was gilt bei Verträgen und einseitigen Rechtsgeschäften? Viel Erfolg!
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