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Ende Haf­tung für Rück­sicht­nah­me­pflicht­ver­let­zun­gen (§ 280 Abs. 1 BGB iVm § 241 Abs. 2 BGB)

Sie ha­ben ins­ge­samt 1 von 18 Sei­ten aus die­sem Ka­pi­tel be­ar­bei­tet (5 %).

Um die­ses Ka­pi­tel zu be­wer­ten, müs­sen Sie min­des­tens 90% be­ar­bei­tet ha­ben.Erst dann kön­nen Sie auch den zu­sam­men­fas­sen­den "Spick­zet­tel" her­un­ter­la­den.

Am Bes­ten le­sen Sie di­rekt "Was sind "Rück­sicht­nah­me­pflich­ten" (§ 241 Abs. 2 BGB)?"!

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