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11. Ka­pi­tel: Was sind be­schränkte ding­li­che Rech­te?

Gu­ten Mor­gen ,

das letzte Ka­pi­tel die­ser Leh­rein­heit wid­met sich den sons­ti­gen be­schränkt ding­li­chen Rech­ten. Dar­ge­stellt wer­den hier ex­em­pla­risch zwei re­le­vante Fall­grup­pen, die Dienst­bar­kei­ten und der Nieß­brauch.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Zwi­schen wel­chen Ar­ten der be­schränkt ding­li­chen Rechte wird un­ter­schie­den?

  • Un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ent­ste­hen be­schränkt ding­li­che Rechte?
  • Was sind Dienst­bar­kei­ten?
  • Was ist der Nieß­brauch?

Die­ses Ka­pi­tel hat neun Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine Vier­tel­stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Zu­sam­men­fas­sung Sie soll­ten sich die Zeit hier­für neh­men.

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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