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B. Was ist eine Si­che­rungs­über­eig­nung?

IV. Die be­gehrte Fräs­ma­schine

Win­zer W hat ein Wein­gut ge­pach­tet. Um im um­kämpf­ten Ge­schäft mit dem Wein­an­bau auch wei­ter­hin kon­kur­renz­fä­hig zu blei­ben und mehr Ein­nah­men zu ge­ne­rie­ren, plant er, sei­nen Er­trag durch eine in­ten­si­vere Be­wirt­schaf­tung zu stei­gern.

Zu die­sem Zweck er­steht er von K eine ge­brauchte Fräs­ma­schi­ne. Da­bei ei­ni­gen sich W und K, dass der Kauf­preis von 10.000 € in acht gleich blei­ben­den Ra­ten zu zah­len ist. In die­sem Zu­sam­men­hang be­hält sich der K das Ei­gen­tum an der Fräs­ma­schine bis zur voll­stän­di­gen Kauf­preis­zah­lung vor. Am 01.06.2017 wird die Ma­schine an den W über­ge­ben.

Dar­über hin­aus be­schließt der W wei­tere Maß­nah­men zur in­ten­si­veren Be­wirt­schaf­tung des Wein­bergs. Hierzu "leiht" er sich am 01.11.2017 von sei­nem fi­nanz­kräf­ti­gen Nach­barn N 10.000 €. Da­bei ver­ein­ba­ren W und N, dass der W dem N die Fräs­ma­schine si­che­rungs­hal­ber über­eig­ne. Der W dürfe die Ma­schine je­doch - un­ter der Vor­aus­set­zung, dass er die Ra­ten ord­nungs­ge­mäß zahle - wei­ter­hin be­nut­zen, müsse aber für even­tu­elle Re­pa­ra­tu­ren auf ei­gene Kos­ten auf­kom­men.

Völ­lig über­ra­schend bringt das Über­an­ge­bot an her­vor­ra­gen­dem Fran­ken­wein ei­nige Wo­chen spä­ter auch den N kurz­fris­tig in Li­qui­di­täts­pro­ble­me. Da­her re­fi­nan­ziert er sich am 20.12.2017 bei der B-Bank. Er er­klärt gleich­zei­tig in ei­nem hand­schrift­li­chen Ver­trag, die­ser "bis zur Rück­über­eig­nung" si­che­rungs­hal­ber die Fräs­ma­schine zu über­eig­nen. N tritt in die­sem Ver­trag seine "Rechte aus dem Ver­hält­nis zu W" an die B-Bank ab.

Als der Wein­ver­kauf des N nach ei­ni­gen Prä­mie­run­gen ab Jah­res­an­fang wie­der bes­ser läuft, zahlt N seine Schul­den bei der B-Bank am 03.03.2018 zu­rück. Die er­klärt dar­auf­hin, dass ihr "Ei­gen­tum nun wie­der zu Guns­ten des N ent­fal­len sei".

In der Folge strei­ten sich K und N um das Ei­gen­tum an der Fräs­ma­schi­ne.

Wer ist wirk­lich Ei­gen­tü­mer? Es ist da­von aus­zu­ge­hen, dass W keine sei­ner Ver­pflich­tungen er­füllt hat.

Lö­sungs­vor­schlag
Ers­ter Block der Lö­sung hier
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Er­läu­te­rung der Lö­sung hier
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