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6. Ka­pi­tel: Was ist das Ei­gen­tü­mer-Be­sit­zer-Ver­hält­nis?

B. Wel­che An­sprü­che er­ge­ben sich aus dem Ei­gen­tü­mer-Be­sit­zer-Ver­hält­nis?

Das Ei­gen­tü­mer-Be­sit­zer-Ver­hält­nis nor­miert An­sprü­che des Ei­gen­tü­mers ge­gen den Be­sit­zer. Das Ge­setz un­ter­schei­det da­bei zwi­schen et­wai­gen An­sprü­chen auf Scha­denser­satz und sol­chen auf Her­aus­gabe der Nut­zungen oder Nut­zungser­satz.

Al­len An­sprü­chen aus dem EBV ist da­bei ge­mein, dass sie das Be­ste­hen ei­ner Vin­di­ka­ti­ons­lage vor­aus­set­zen.

Im Ein­zel­nen er­ge­ben sich die Un­ter­schiede in den An­spruchs­grund­la­gen aus dem Kennt­nis­stand bzw. der recht­li­chen Qua­li­fi­ka­tion des Be­sitzes beim An­spruchs­geg­ner.

Folg­lich ist es für das Vor­lie­gen der ein­zel­nen Vor­aus­set­zun­gen ent­schei­dend, ob es sich um einen

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