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II. Was muss ich zum Vor­stand der AG wis­sen?

1. Wel­che Auf­ga­ben sind nicht über­trag­bar?

  • Pflicht zur Vor­be­rei­tung und Aus­füh­rung der Haupt­ver­samm­lung (§ 83 Abs. 2 AktG)
  • die lau­fende Be­richt­er­stat­tung an den Auf­sichts­rat (§ 90 AktG)
  • Buch­füh­rung und Steu­er­pflich­ten (§ 91 Abs. 1 AktG)
  • Schaf­fung ei­nes Ri­si­ko­früh­er­ken­nungs­sys­tems (§ 91 Abs. 2 AktG)
  • Ein­be­ru­fung der Haupt­ver­samm­lung bei Ver­lust i.H.d Hälfte des Grund­ka­pi­tals (§ 92 Abs. 1 AktG)
  • Vor­le­gen der Fra­gen der Ge­schäfts­füh­rung zur Haupt­ver­samm­lung (§ 119 Abs. 2 AktG)
  • Ab­ge­ben der Ent­spre­chens­er­klä­rung ge­mein­sam mit dem Auf­sichts­rat (§ 161 AktG)
  • Vor­schlag über die Ver­wen­dung des Rein­ge­winns (§ 170 Abs. 2 AktG)
  • An­fech­tung ei­nes Haupt­ver­samm­lungsbe­schlus­ses (§ 245 Nr. 4 AktG)
  • Vor­le­gen des Jah­res­ab­schlusses und des Ge­schäfts­be­richts (§§ 242, 264 Abs. 1 HGB)
  • Stel­len ei­nes In­sol­venz­an­tra­ges (§ 15 a Abs. 1 InsO)
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