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II. Was muss ich zum Vorstand der AG wissen?
1. Welche Aufgaben sind nicht übertragbar?
- Pflicht zur Vorbereitung und Ausführung der Hauptversammlung (§ 83 Abs. 2 AktG)
- die laufende Berichterstattung an den Aufsichtsrat (§ 90 AktG)
- Buchführung und Steuerpflichten (§ 91 Abs. 1 AktG)
- Schaffung eines Risikofrüherkennungssystems (§ 91 Abs. 2 AktG)
- Einberufung der Hauptversammlung bei Verlust i.H.d Hälfte des Grundkapitals (§ 92 Abs. 1 AktG)
- Vorlegen der Fragen der Geschäftsführung zur Hauptversammlung (§ 119 Abs. 2 AktG)
- Abgeben der Entsprechenserklärung gemeinsam mit dem Aufsichtsrat (§ 161 AktG)
- Vorschlag über die Verwendung des Reingewinns (§ 170 Abs. 2 AktG)
- Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses (§ 245 Nr. 4 AktG)
- Vorlegen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts (§§ 242, 264 Abs. 1 HGB)
- Stellen eines Insolvenzantrages (§ 15 a Abs. 1 InsO)
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