Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 3 Min. · noch 145 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

4. Was gilt bei schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen?

a. Wird der Min­der­jäh­rige am Ge­winn der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft be­tei­ligt?

Selbst­kon­trol­l­auf­ga­be: Grund­sätz­lich wird bei Nicht­an­wen­dung der Grund­sätze der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft der Min­der­jäh­rige nicht als Ge­sell­schaf­ter am Ge­winn be­tei­ligt. Den­noch wurde ihm zu­meist in den Vor­jah­ren im Falle des er­wirt­schaf­ten ei­nes Ge­win­nes durch die Ge­sell­schaft der­sel­bige zu­min­dest an­tei­lig aus­ge­zahlt. Ste­hen dem Min­der­jäh­ri­gen diese Ge­winnan­teile auch noch zu, wenn ihm die Ge­sell­schaf­ter­stel­lung nach­träg­lich ab­er­kannt wur­de? Ar­gu­men­tie­ren Sie!

Ant­wort (bitte ankli­cken)

Ei­ner­seits könnte für eine Ge­winn­be­tei­li­gung des Min­der­jäh­ri­gen spre­chen, dass die bloße Aus­zah­lung des Ge­win­nes für ihn ein le­dig­lich recht­lich vor­teil­haf­tes Ge­schäft i.S.d. § 107 BGB ist. Folg­lich er­for­dert der Min­der­jäh­ri­gen­schutz nicht die Rück­ab­wick­lung des Ge­win­nes, so­lange dem Min­der­jäh­ri­gen hier­durch keine wei­te­ren Pflich­ten auf­er­legt wer­den.

An­de­rer­seits er­scheint die bloße Ge­winn­be­tei­li­gung ohne die Pflicht auch et­waige Ver­luste zu tra­gen ins­be­son­dere im Ver­gleich zu den ver­blei­ben­den Ge­sell­schaf­tern un­bil­lig. Das er­klärte Ziel (Schutz vor Ver­mö­gens­ver­lus­ten) ist nicht gleich­zei­tig mit ei­ner Ver­pflich­tung zur Ver­mö­gens­meh­rung bei dem Min­der­jäh­ri­gen ver­bun­den. Die­ser soll also vor Nach­tei­len ge­schützt wer­den, die (Schutz-)Vor­schrif­ten be­grün­den hin­ge­gen per se keine vor­teil­hafte Stel­lung des Min­der­jäh­ri­gen durch Ver­mö­gens­meh­rung ge­gen­über den ver­blei­ben­den Ge­sell­schaf­tern.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.