Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 146 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

IV. Was pas­siert bei Feh­lern im Grün­dungs­vor­gang (feh­ler­hafte Ge­sell­schaft)?

4. Was gilt bei schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen?

Als schutz­be­dürf­tige Per­so­nen gel­ten die nicht voll ge­schäfts­fä­hi­gen Per­so­nen nach §§ 104, 105 BGB. Die Grund­sätze der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft dür­fen nicht zu ei­ner Durch­bre­chung des Schut­zes von nicht voll ge­schäfts­fä­hi­gen Per­so­nen füh­ren.

Der 14-jäh­rige M grün­det ohne die Zu­stim­mung sei­ner El­tern mit K eine GbR, die den Zweck ha­ben soll, Nach­hil­fe­leh­rer zu ver­mit­teln. K be­stellt einen hoch­wer­ti­gen Lap­top für die Ver­mitt­lung bei W. W wen­det sich nun an M, um den Kauf­preis zu er­hal­ten.

Die­ses Schutz­be­dürf­nis kann auf zwei We­gen durch­ge­setzt wer­den:

  • keine An­wen­dung der Grund­sätze der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft

Durch die Nicht­an­wen­dung der Grund­sätze der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft wird dem nicht voll Ge­schäfts­fä­hi­gen die Ge­sell­schaf­ter­stel­lung rück­wir­kend ab­er­kannt. Soll­ten aber meh­rere ge­schäfts­fä­hige Ge­sell­schaf­ter ver­blei­ben, fin­det un­ter den ver­blei­ben­den Ge­sell­schaf­tern die Lehre der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft An­wen­dung.

  • An­wen­dung der Grund­sätze der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft, Ver­mei­dung ne­ga­ti­ver Fol­gen

An­de­rer­seits kann auch die Lehre der feh­ler­haf­ten Ge­sell­schaft ggü. dem nicht voll Ge­schäfts­fä­hi­gen zur An­wen­dung kom­men. Da­mit er aber den­noch aus­rei­chend ge­schützt ist, dür­fen ihn die nach­tei­li­gen Fol­gen der Ge­sell­schaf­ter­stel­lung, wie ins­be­son­dere die Haf­tung, nicht tref­fen. Da­ne­ben wird der Min­der­jäh­rige durch § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1629a BGB ge­schützt.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.