Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 20 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

F. Was ist ein Form­wech­sel?

III. Wel­che Wir­kung hat der Form­wech­sel?

Durch die auf An­trag der Ver­tre­tungsor­gane (§ 198 UmwG) er­fol­gende Ein­tra­gung der neuen Rechts­form in das Re­gis­ter, tre­ten die Rechts­fol­gen des Form­wech­sels ein, § 202 Abs. 1, Abs. 2 UmwG:

  • die bis­he­ri­gen Mit­glied­schaf­ten wer­den in sol­che der neuen Rechts­form um­ge­wan­delt (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG); Rechte Drit­ter an den al­ten Mit­glied­schaf­ten be­ste­hen an den Mit­glied­schaf­ten des Rechts­trä­gers neuer Rechts­form fort , § 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG; der Um­tausch von Ak­tien in GmbH-Ge­schäfts­an­teile er­folgt nach § 248 UmwG

  • aus dem bis­he­ri­gen Stammka­pi­tal ei­ner GmbH wird das Grund­ka­pi­tal ei­ner AG und um­ge­kehrt, § 247 UmwG,

  • die Firma kann grds mit ge­än­der­ten Rechts­form­zu­satz fort­ge­führt wer­den (§ 200 Abs. 2 UmwG) au­ßer bei ei­nem Form­wech­sel in eine GbR (§ 200 Abs. 5 UmwG). Schei­det die na­mens­ge­bende na­tür­li­che Per­son aus, muss diese in die Fort­füh­rung der Firma ein­wil­li­gen (§ 200 Abs. 3 UmwG),

  • An­stel­lungs­ver­träge mit Ge­schäfts­lei­tern gel­ten im Zwei­fel fort,

  • Auf­sichts­rats­mit­glie­der blei­ben bis Ende ih­rer Wahl­pe­ri­ode im Amt, so­weit ein sol­cher beim Rechts­trä­ger neuer Rechts­form noch vor­ge­se­hen ist, § 203 UmwG.

Et­waige Män­gel wer­den durch die Ein­tra­gung ge­heilt § 202 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 UmwG.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.