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C. Was ist eine grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung?

III. Wel­che Wir­kung hat sie?

Ist die Ver­schmel­zung wirk­sam:

  • geht das ge­samte Ak­tiv- und Pas­siv­ver­mö­gen der über­tra­gen­den Ge­sell­schaft im Wege der Ge­samt­rechts­nach­folge auf die über­neh­mende Ge­sell­schaft über gem. Art. 14 Abs. 1a Int­Ver­schmRL (zur Auf­nah­me), 14 Abs. 2a (zur Neu­grün­dung).

  • wer­den die Ge­sell­schaf­ter der über­tra­gen­den Ge­sell­schaft Ge­sell­schaf­ter der über­neh­men­den Ge­sell­schaft gem. Art. 14 Abs. 1b Int­Ver­schmRL (zur Auf­nah­me), 14 Abs. 2b (zur Neu­grün­dung).

  • er­lischt die über­tra­gende Ge­sell­schaft nach Art. 14 Abs. 1c Int­Ver­schmRL (zur Auf­nah­me), 14 Abs. 2c (zur Neu­grün­dung).

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