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12. Ka­pi­tel: Was re­gelt das "Um­wand­lungs­recht"?

G. Wie sieht es mit dem Rechts­schutz im Um­wand­lungs­recht aus?

Die An­teils­in­ha­ber und Or­gan­mit­glie­der kön­nen zwei ver­schie­dene Ver­fah­ren durch­füh­ren, um ihre Rechte durch­zu­set­zen:

  1. So­weit sie der Mei­nung sind, der für die Um­wand­lung not­wen­dige Zu­stim­mungs­be­schluss sei for­mell oder ma­te­ri­ell rechts­wid­rig kön­nen sie ihn im Wege der An­fech­tungs- oder Nich­tig­keits­klage (AG/GmbH) bzw. Fest­stel­lungs­klage (Per­so­nen­ge­sell­schaften) ge­richt­lich über­prü­fen las­sen.

  2. Hal­ten sie da­ge­gen nur das Um­tausch­ver­hält­nis bzw. die Höhe ei­ner Ba­r­ab­fin­dung für un­an­ge­mes­sen, müs­sen sie ein so ge­nann­tes Spruch­ver­fah­ren durch­füh­ren.

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