Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 3 Min. · noch 4 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

G. Was ist ein nicht­rechts­fä­hi­ger Ver­ein?

V. Kon­troll­fra­ge: Hat man An­spruch auf Ab­fin­dungsgut­ha­ben?

Kann ein Mit­glied, das sei­nen (nicht im Ver­einsre­gis­ter ein­ge­tra­ge­nen) ver­mö­gen­den Golf-Club ver­lässt, ge­mäß § 738 Abs. 1 S. 2 BGB sein Ab­fin­dungsgut­ha­ben ver­lan­gen?

Ant­wort (bitte ankli­cken)

Der Golf-Club ist ohne Ein­tra­gung nicht­rechts­fä­hi­ger Ver­ein. Für die­sen ver­weist § 54 S. 1 BGB auf das Recht der GbR - also auch auf § 738 Abs. 1 S. 2 BGB.

We­gen der or­ga­ni­sa­to­ri­schen Iden­ti­tät ist je­doch Ver­einsrecht an­zu­wen­den, so­weit nicht Re­gis­te­r­ein­tra­gung vor­aus­ge­setzt ist.

Da­mit be­steht kein An­spruch auf das Aus­ein­an­der­set­zungs­gut­ha­ben nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB, viel­mehr wächst der auf­ge­ge­bene An­teil den üb­ri­gen Mit­glie­dern an. Die­ses Er­geb­nis lässt sich so­wohl mit dem Tren­nungs­prin­zip als auch dem ide­el­len Ver­einszweck er­klä­ren.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.