Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 257 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

I. Wie läuft die AG-Grün­dung ab?

2. Wie er­folgt die Be­stel­lung der ers­ten Or­ga­ne?

Nach der Er­rich­tung der Ge­sell­schaft er­folgt die Be­stel­lung der Or­ga­ne.

Die Be­stel­lung des ers­ten Auf­sichts­rats er­folgt durch die Grün­der und be­darf der no­ta­ri­el­len Be­ur­kun­dung gem. § 30 Abs. 1 AktG. Der Auf­sichts­rat wählt dann einen Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den und be­stellt den ers­ten Vor­stand (§ 30 Abs. 4 AktG).

Die Amts­zeit der von den Grün­dern be­stell­ten Auf­sichts­rats­mit­glie­der en­det mit der Be­en­di­gung der Haupt­ver­samm­lung, die über die Ent­las­tung für das erste Voll- oder Rumpf­ge­schäfts­jahr be­schließt (§ 30 Abs. 3 S. 1 AktG).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.