1. Kapitel: Was ist Gesellschaftsrecht?
A. Was ist eigentlich Gesellschaftsrecht?
Das Gesellschaftsrecht beruht auf der Vereinigungsfreiheit des Grundgesetzes (Art. 9 Abs. 1 GG): Jeder darf sich mit anderen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. In der Praxis wird ein großer Teil der unternehmerischen Tätigkeit in Gesellschaften ausgeübt, von der Gemeinschaftspraxis zweier Ärzte bis zum börsennotierten Konzern. Deshalb gehören die Grundzüge des Gesellschaftsrechts zum Pflichtfachstoff und sind prüfungsrelevant, besonders das Recht der Personengesellschaften, das durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) seit dem 1.1.2024 neu geregelt ist.
Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.