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1. Ka­pi­tel: Was ist Ge­sell­schafts­recht?

A. Was ist ei­gent­lich Ge­sell­schafts­recht?

Das Ge­sell­schafts­recht be­ruht auf der Ver­einigungs­frei­heit des Grund­ge­set­zes (Art. 9 Abs. 1 GG): Je­der darf sich mit an­de­ren zu­sam­menschlie­ßen, um einen ge­mein­sa­men Zweck zu ver­fol­gen. In der Pra­xis wird ein großer Teil der un­ter­neh­me­ri­schen Tä­tig­keit in Ge­sell­schaf­ten aus­ge­übt, von der Ge­mein­schaft­spra­xis zweier Ärzte bis zum bör­sen­no­tier­ten Kon­zern. Des­halb ge­hö­ren die Grund­züge des Ge­sell­schafts­rechts zum Pflicht­fach­stoff und sind prü­fungs­re­le­vant, be­son­ders das Recht der Per­so­nen­ge­sell­schaften, das durch das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Per­so­nen­ge­sell­schaftsrechts (Mo­PeG) seit dem 1.1.2024 neu ge­re­gelt ist.

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