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3. Ka­pi­tel: Was ist eine BGB-Ge­sell­schaft?

F. Wel­che Stel­lung ha­ben die Ge­sell­schaf­ter ei­ner GbR?

Die Ge­sell­schaf­ter­stel­lung ist vom Ein­tritt in die Ge­sell­schaft bzw. ab der Ge­sell­schafts­grün­dung bis zum Aus­schei­den des Ge­sell­schaf­ters bzw. der Be­en­di­gung der Ge­sell­schaft ge­prägt von zahl­rei­chen Rech­ten, aber auch Pflich­ten.

Pro­bleme be­rei­ten grund­sätz­lich Ge­sell­schaf­ter­wech­sel in ei­ner fort­be­ste­hen­den GbR durch Bei­tritt oder Aus­schei­den.

Dar­über hin­aus stel­len sich Haf­tungs­fra­gen im Ver­hält­nis zu Drit­ten.

Aber auch im Bin­nen­ver­hält­nis der Ge­sell­schaf­ter zu­ein­an­der bzw. zu ih­rer Ge­sell­schaft kön­nen Pro­bleme ent­ste­hen. Wur­den Pflich­ten ord­nungs­ge­mäß er­füllt? Ist die Ge­winn­ver­tei­lung ord­nungs­ge­mäß? Darf ein Ge­sell­schaf­ter auf dem Markt zu sei­ner ei­ge­nen Ge­sell­schaft in Kon­kur­renz tre­ten?

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