Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 139 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

E. Wel­che Rechte und Pflich­ten ha­ben GmbH-Ge­sell­schaf­ter?

I. Wie wech­seln GmbH-Ge­sell­schaf­ter?

Die GmbH ist als Kör­per­schaft un­ab­hän­gig vom Be­stand ih­rer Mit­glie­der. Da­her ist ein Ge­sell­schaf­ter­wech­sel grds. leicht mög­lich.

Zu un­ter­schei­den sind hier­bei fol­gende Fäl­le:

  • Im Rah­men ei­ner ef­fek­ti­ven Ka­pi­tal­er­hö­hung kön­nen neue Ge­sell­schaf­ter zu­sätz­lich zu den Be­ste­hen­den in die GmbH ein­tre­ten.

  • Da­ne­ben kann ein Ge­schäfts­an­teil von ei­ner Per­son auf eine an­dere über­ge­hen. Dies kann so­wohl durch Ver­trag als auch durch Erb­fall ge­sche­hen.

  • Schließ­lich kann ein Ge­sell­schaf­ter auch seine Mit­glied­schaft auf ver­schie­dene Ar­ten ver­lie­ren.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.