Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 77 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

1. Wie läuft eine Ka­pi­tal­er­hö­hung in der GmbH ab?

a. Wie er­folgt eine ef­fek­tive Ka­pi­tal­er­hö­hung?

Bei der ef­fek­ti­ven Ka­pi­tal­er­hö­hung nach § 55 GmbHG wird der Ge­sell­schaft neues Ka­pi­tal zu­ge­führt. Die Ka­pi­tal­er­hö­hung ver­läuft in meh­re­ren Schrit­ten:

Eine ef­fek­tive Ka­pi­tal­er­hö­hung kann trotz In­sol­venz der Ge­sell­schaft er­fol­gen. Eine form­ge­recht be­schlos­sene und zum Han­dels­re­gis­ter an­ge­mel­dete Ka­pi­tal­er­hö­hung wird nicht ohne Wei­te­res durch die nach­fol­gende Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens un­wirk­sam. So­weit sie be­reits vor In­sol­venz­er­öff­nung be­schlos­sen wur­de, ha­ben die Über­neh­mer das Recht zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund un­ter Rück­for­de­rung ih­rer Leis­tung als In­sol­venz­for­de­rung. Die Ge­sell­schaf­ter kön­nen die Ge­schäfts­füh­rer an­wei­sen, die An­mel­dung zu­rück­zu­neh­men. Auch da­nach bleibt ih­nen bis zur Ein­tra­gung die Mög­lich­keit, den Ka­pi­tal­er­hö­hungs­be­schluss auf­zu­he­ben.

Der In­sol­venz­ver­wal­ter ist nicht zur An­mel­dung ei­ner zu­vor be­schlos­se­nen Ka­pi­tal­er­hö­hung be­rech­tigt. Dies bleibt Auf­gabe der Ge­schäfts­füh­rer.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.