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7. Ka­pi­tel: Was muss man zu GmbH und UG (haf­tungs­be­schränkt) wis­sen?

C. Was kann, soll und muss die Sat­zung der GmbH re­geln?

Im Grunde be­steht der Ge­sell­schafts­ver­trag, bei dem es sich um einen Or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­trag han­delt, der GmbH aus zwei Tei­len (Dop­pel­na­tur):

1. Die Ei­ni­gung der Grün­der über die Er­rich­tung der GmbH

2. Die Sat­zung der GmbH, die die Or­ga­ni­sa­tion und mit­glied­schaft­li­chen Rechte und Pflich­ten der Ge­sell­schaf­ter zum GmbH und un­ter­ein­an­der re­gelt.

Der not­wen­dige In­halt des (no­ta­ri­el­len, § 2 GmbHG!) Ge­sell­schafts­ver­trages er­gibt sich im We­sent­li­chen aus § 3 GmbHG und soll auf den fol­gen­den Sei­ten nä­her er­läu­tert wer­den.

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