Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 109 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

2. Wel­che Ar­ten der Ein­lage gibt es?

a. Was gilt für Ba­r­ein­lagen?

Vor der Ein­tra­gung muss nur ein Teil der ver­ein­bar­ten Geld­ein­la­gen ge­leis­tet wer­den (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Hin­sicht­lich der aus­ste­hen­den Teile hat die GmbH For­de­run­gen ge­gen die Ge­sell­schaf­ter. Leis­tet ein Ge­sell­schaf­ter mehr, so hat er seine Ein­la­ge­ver­pflich­tung hin­sicht­lich des Mehr­be­tra­ges auch dann er­füllt, wenn die­ser im Zeit­punkt der Ein­tra­gung der GmbH ins Han­dels­re­gis­ter be­reits ver­braucht ist.

So­weit in­folge ei­nes Ver­brauchs das Stamm­ka­pi­tal nicht mehr ge­deckt ist, grei­fen die Grund­sätze der Un­ter­bi­lanz­haf­tung ein - d.h. alle Ge­sell­schaf­ter haf­ten an­tei­lig.

Eine Zah­lung an Dritte (§ 362 Abs. 2 BGB) ist nicht mög­lich, da der Be­trag dann nicht zur freien Ver­fü­gung der Ge­schäfts­füh­rer steht (§ 7 Abs. 2 GmbHG, § 8 Abs. 2 GmbHG). Über den Min­dest­be­trag hin­aus, ist eine be­frei­ende Leis­tung an einen vom Gläu­bi­ger be­nann­ten Drit­ten mög­lich, so­weit des­sen For­de­rung voll­wer­tig, fäl­lig und li­quide ist. Zu­läs­sig sind dar­über hin­aus schuld­recht­li­che Ver­wen­dungs­ab­spra­chen.

Zu­läs­sig sind auch Zah­lun­gen auf ein Ge­schäfts­konto der Ge­sell­schaft, das vor­über­ge­hend im ne­ga­ti­ven Be­reich liegt. Ob­wohl auch hier an einen Drit­ten ge­leis­tet wird, kann die Ge­sell­schaft durch den in­so­weit wie­der frei­ge­stell­ten Kon­to­kor­rent­kre­dit frei ver­fü­gen. An­ders ist es, wenn sich der Fehl­be­trag au­ßer­halb des ein­ge­räum­ten Kon­to­kor­rent­kre­dites be­wegt oder we­gen Rück­füh­rung des Kre­dit­rah­mens auf den neuen Saldo keine Mög­lich­keit der Ge­sell­schaft mehr be­steht, über Mit­tel in ent­spre­chen­der Höhe zu ver­fü­gen.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.