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9. Ka­pi­tel: Wel­che wei­te­ren Rechts­for­men sollte man ken­nen?

A. 1. Ab­schnitt: Die Part­ner­schafts­ge­sell­schaft

Die­ser Ab­schnitt be­han­delt die Part­ner­schaft als be­son­dere Per­so­nen­ge­sell­schaftsform für freie Be­ru­fe.

Nach dem Le­sen soll­ten Sie einen Über­blick er­lan­gen über

  • die we­sent­li­chen Un­ter­schiede zwi­schen der BGB-Ge­sell­schaft und der Part­ner­schaft,

  • den prak­ti­schen An­wen­dungs­be­reich der Part­ner­schaft und

  • die Mög­lich­kei­ten ei­ner Haf­tungs­be­schrän­kung.

Das Stu­dium die­ses Teils der Leh­rein­heit er­for­dert ca. 20 Mi­nu­ten. (20 Sei­ten).

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