Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 4 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

D. Ge­sell­schafts­recht als Teil des Un­ter­neh­mens­recht

V. Wie ste­hen Un­ter­neh­mens­recht und Wett­be­werbs­recht zu­ein­an­der?

Grund­sätz­lich kann ein Un­ter­neh­men in Deutsch­land frei auf dem Markt agie­ren (Grund­satz der Wett­be­werbs­frei­heit). Hätte diese Frei­heit keine Schran­ken, wä­ren zahl­rei­che Miss­brauchs­mög­lich­kei­ten denk­bar. Da­her hat der Ge­setz­ge­ber mit dem Wett­be­werbs­recht Gren­zen auf­ge­stellt:

  • Das Kar­tell­recht dient dem Schutz des Wett­be­werbs als sol­chem, in­dem es den freien Markt­zu­gang für alle Teil­neh­mer si­chert.

  • Das Lau­ter­keits­recht (Wett­be­werbs­recht i.e.S.) soll hin­ge­gen einen Miss­brauch des grund­sätz­lich freien Wett­be­werbs ver­hin­dern .

Mit­tel­bar dient das Wett­be­werbs­recht auch dem Ver­brau­cher­schutz, je­doch sol­len ins­be­son­dere die Kon­kur­ren­ten vor ei­nem Miss­brauch ge­schützt wer­den.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.