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C. Wel­che ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen gibt es im Ge­sell­schafts­recht?

IV. Wel­che Re­for­men gab es im Ge­sell­schafts­recht?

Das Ge­sell­schafts­recht ist Ge­gen­stand ste­ti­ger Ent­wick­lung. An­ders als in vie­len an­de­ren Rechts­ge­bie­ten hat der Ge­setz­ge­ber in den letz­ten 10 Jah­ren um­fas­sende Än­de­run­gen im ge­sam­ten Ge­sell­schafts­recht vor­ge­nom­men. Wäh­rend die Grund­struk­tur der Ge­sell­schafts­for­men weit­ge­hend un­ver­än­dert blieb, wur­den viele wich­tige Re­ge­lun­gen über­ar­bei­tet.

Die Ur­sa­che für diese An­pas­sun­gen ist, dass der Ge­setz­ge­ber auf Ent­wick­lun­gen in der Pra­xis rea­gie­ren muss. Ins­be­son­dere im Ak­tienrecht ist we­gen der weit­ge­hend zwin­gen­den ge­setz­li­chen Re­ge­lung (§ 23 Abs. 5 AktG) in vie­len Fäl­len eine An­pas­sung "ver­al­te­ten" Rechts an mo­derne Be­dürf­nisse er­for­der­lich. An­de­rer­seits sind Vor­keh­run­gen ge­gen an­le­ger- bzw. gläu­bi­ger­schä­di­gende Tä­tig­kei­ten zu tref­fen (z.B. im Ka­pi­ta­ler­satz­recht).

Es ist nicht ab­seh­bar, dass diese Ent­wick­lung in ab­seh­ba­rer Zeit en­det. Auch in Zu­kunft sind wei­tere Re­for­men des na­tio­na­len Ge­setz­ge­bers ab­seh­bar.

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