Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 49 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

II. Wie läuft eine Spal­tung ab?

3. Was pas­siert in der Voll­zugs­pha­se?

Auch die Spal­tung wird erst mit ih­rer Ein­tra­gung in das für den Rechts­trä­ger je­weils maß­geb­li­che und ört­lich zu­stän­dige Re­gis­ter wirk­sam, § 125 UmwG i.V.m §§ 16 Abs. 1, 17 UmwG.

Bei der Spal­tung zur Neu­grün­dung hat das Lei­tungsor­gan des über­tra­gen­den Rechts­trä­gers dar­über hin­aus je­den der neuen Rechts­trä­ger zur Ein­tra­gung bei dem je­weils zu­stän­di­gen Re­gis­ter an­zu­mel­den, § 137 UmwG.

Die An­mel­de­pflich­ti­gen ha­ben nach § 125 UmwG i.V.m. § 16 Abs. 2 UmwG auch hier eine Ne­ga­ti­v­er­klä­rung ab­zu­ge­ben. Im Falle ei­ner Un­wirk­sam­keits­klage kann wie­der ein Un­be­debklich­keits­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den, § 125 UmwG i.V.m. § 16 Abs. 3 UmwG.

Sollte bei ei­ner Ab­spal­tung die Rück­la­gen nicht aus­rei­chen, um die da­durch ent­ste­hende Ver­mö­gens­min­de­rung des über­tra­gen­den Rechts­trä­ger aus­zu­glei­chen (bei der Aus­glie­de­rung er­hält der Rechts­trä­ger den Wert in Ge­sell­schafts­an­tei­len), ist eine Ka­pi­tal­her­ab­set­zung nö­tig. Diese muss wie eine Ka­pi­tal­er­hö­hung bei der Ver­schmel­zung vorab ein­ge­tra­gen wer­den § 145 S. 2 UmwG (AG), § 129 UmwG (GmbH). Da­nach folgt die Ein­tra­gung des über­neh­men­den/ neuen Rechts­trä­gers und zu­letzt des über­tra­gen­den Rechts­trä­gers (§ 130 Abs. 1 UmwG). Da­bei ha­ben der Ge­schäfts­füh­rer/ Vor­stand bei Aus­glie­de­rung und Ab­spal­tung eine Er­klä­rung ab­zu­ge­ben, dass die Vor­aus­set­zun­gen für die Grün­dung der neuen Ge­sell­schaft v.a. be­züg­lich aus­rei­chen­der Ka­pi­tal­aus­stat­tung vor­lie­gen § 140 UmwG (GmbH), § 146 UmwG (AG).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.