Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 29 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

12. Ka­pi­tel: Was re­gelt das "Um­wand­lungs­recht"?

F. Was ist ein Form­wech­sel?

Im Ge­gen­satz zur Ver­schmel­zung und Spal­tung fin­det beim Form­wech­sel keine Über­tra­gung des Ver­mö­gens ei­nes Rechts­trä­gers auf einen oder meh­rere an­dere Rechts­trä­ger statt. Viel­mehr han­delt es sich um eine rein in­terne Um­struk­tu­rie­rung, im Rah­men de­rer der Rechts­trä­ger sein "Rechts­kleid wech­selt" und eine an­dere Rechts­form er­hält. Das Un­ter­neh­men als sol­ches be­steht un­ver­än­dert fort (Iden­ti­täts­prin­zip). Form­wech­sel be­deu­tet dem­nach die Än­de­rung der recht­li­chen Or­ga­ni­sa­ti­ons­form des Un­ter­neh­mens­trä­gers bei wirt­schaft­li­cher Kon­ti­nui­tät (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Diese wirt­schaft­li­che Kon­ti­nui­tät wird er­gänzt durch die Iden­ti­tät des Per­so­nen­krei­ses der An­teils­in­ha­ber.

So muss bei ei­nem Form­wech­sel zB im Grund­buch keine Um­tra­gung er­fol­gen, son­dern le­dig­lich eine Be­rich­ti­gung.

Mo­tive für einen Form­wech­sel kön­nen sein, dass eine GmbH ex­pan­die­ren und sich zur Be­schaf­fung von Ka­pi­tal als AG oder KGaA an der Börse no­tie­ren las­sen möchte (going pu­blic). Um­ge­kehrt kann eine AG bei ver­min­der­ter Ge­schäftstä­tig­keit auf die dauer zu teuer und un­fle­xi­bel sein (going pri­vat). Schließ­lich kann durch die Um­wand­lung ei­ner AG in eine GmbH die Bör­sen­no­tie­rung be­en­det wer­den (kal­tes De­lis­ting).

An­ders als für die Spal­tung gibt es kei­nen ge­ne­rel­len Ver­weis auf die Ver­schmel­zung, da die Re­ge­lung des Form­wech­sels sys­te­ma­tisch er­heb­lich ab­weicht. Den­noch gibt es im Ein­zel­nen zahl­rei­che Ver­wei­sun­gen (z.B. § 204 UmwG, § 205 Abs. 1 S. 2 UmwG, § 206 S. 3 UmwG).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.