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F. Wie endet der Verein?
I. Wann erfolgt die Auflösung des Vereins?
Zu unterscheiden sind fünf Gründe für die Auflösung eines Vereins:
Der Verein kann sich jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen (§ 41 BGB).
- Der Verein wird automatisch aufgelöst, wenn sämtliche Mitglieder wegfallen. Ein "Keinmann-Verein" ist also nie möglich, ein "Einmann-Verein" nur als nicht-rechtsfähiger Verein, § 73 BGB.
Schließlich kann auch in der Satzung eine Bedingung bzw. Befristung vereinbart werden (§ 74 Abs. 2 BGB). Sofern diese eintreten, wird der Verein ebenfalls aufgelöst.
Ein behördliches Vereinsverbot nach § 3 VereinsG führt ebenfalls zur Auflösung.
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen bzw. dessen Abweisung mangels Masse führen nur dann zur Auflösung des Vereins (§ 42 Abs. 1 S. 1 BGB), wenn die Satzung nicht bestimmt, dass in diesem Fall nur die Rechtsfähigkeit entfallen soll (§ 42 Abs. 1 S. 3 BGB). Dann bestünde der Verein als nicht rechtsfähiger Verein fort.
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