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aa. Was besagt die "Business Judgement Rule"?
(2) Angemessene Informationen
Zunächst muss eine Tatsachengrundlage geschaffen werden, die der Vorstand vernünftigerweise als ausreichend ansehen durfte (ex ante-Sicht des Vorstandsmitglieds). Es müssen jedoch nicht alle denkbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft werden, sondern es muss eine angemessene Tatsachengrundlage gemessen an Kosten und Nutzen vorliegen. Dem Vorstand steht im Ergebnis ein erheblicher Spielraum zur Abwägung des Informationsbedarfs zur Entscheidungsvorbereitung zu.
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