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II. Was ist ein Ge­sell­schafts­ver­trag ?

6. Kon­troll­fra­ge: För­de­rungs­pflicht der Ge­sell­schaf­ter

Selbst­kon­trol­l­auf­ga­be:
Kann sich eine Zu­stim­mungs­pflicht, z.B. zu ei­ner Ver­trags­än­de­rung, für einen Ge­sell­schaf­ter er­ge­ben?

Ant­wort (bitte ankli­cken)

Grund­sätz­lich ha­ben die Ge­sell­schaf­ter kei­nen An­spruch auf die Zu­stim­mung der an­de­ren Ge­sell­schaf­ter.

Im Ein­zel­fall kann sich im Hin­blick auf die Treue­pflicht je­doch et­was an­de­res er­ge­ben. Ist eine Ver­trags­än­de­rung zur Wah­rung des Ge­sell­schafts­zweckes drin­gend not­wen­dig und zu­mut­bar, kann dar­aus auch eine Zu­stim­mungs­pflicht er­wach­sen.

(vgl. hier­zu: BGH, Urt. v. 19. 10. 2009 - II ZR 240/08, NJW 2010, 65 (67)- Sa­nie­ren oder Aus­schei­den)

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