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c. Was gilt für ver­deckte Sachein­lagen?

Wie prüfe ich eine ver­deckte Sachein­lage in der Klau­sur?

Da Leis­tun­gen, die als ver­deckte Sachein­lage zu wer­ten sind, u.U. keine Er­fül­lungs­wir­kung ha­ben, kommt eine Prü­fung ins­bes. bei dem Un­ter­punkt "Er­fül­lung der Ein­la­ge­ver­pflich­tung" in Be­tracht.

  1. Ver­einba­rung und Er­fül­lung ei­ner Ba­r­ein­lage
  2. Rück­ge­währ des Gel­des ge­gen Zu­füh­rung ei­nes Ge­gen­stan­des
  3. Ein­la­ge­fä­hig­keit des zu­ge­führ­ten Ge­gen­stan­des, § 27 Abs. 2 AktG
  4. Sach­lich-zeit­li­cher Zu­sam­men­hang
  5. Ab­rede (Ver­mu­tung bei sach­li­chem und zeit­li­chem Zu­sam­men­hang)
  6. Kein Aus­schluss der Re­geln über die ver­deckte Sachein­lage

Rechts­fol­gen:

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