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III. Wie haf­ten die Ge­sell­schaf­ter?

3. Wel­che Be­son­der­hei­ten gel­ten für min­der­jäh­rige Ge­sell­schaf­ter?

Ein Min­der­jäh­ri­ger, der au­ßer­halb des An­wen­dungs­be­reichs des § 112 BGB an ei­ner GbR be­tei­ligt ist, un­ter­liegt der be­son­de­ren Haf­tungs­be­schrän­kung des § 1629a BGB.

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