Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 25 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

c. Wel­che Be­deu­tung hat § 252 BGB?

aa. Was gilt für ver­geb­li­che Auf­wen­dungen?

Von ei­nem ent­gan­ge­nen Ge­winn im Sinne von § 252 BGB sind ver­geb­li­che Auf­wen­dungen ab­zu­gren­zen.

Für ein ro­man­ti­sches Wo­chen­ende hat B Cham­pa­gner, rote Ro­sen und einen Film ge­kauft. Wenn A ihn über­fährt und da­durch das ro­man­ti­sche Wo­chen­ende aus­fällt, sind mög­li­cher­weise diese Ge­gen­stände für ihn wert­los, weil das Ziel ei­nes ro­man­ti­schen Wo­chen­en­des nicht er­reicht wer­den kann.

Das Ri­si­ko, dass Auf­wen­dungen fehl­schla­gen, trägt grund­sätz­lich der Ge­schä­digte (nicht der Schä­di­ger). Et­was an­de­res ist, wenn die Pflicht­ver­let­zung ge­rade die Auf­wen­dungen pro­vo­ziert hat - näm­lich beim Ver­trau­ens­scha­den (§ 311 Abs. 2 BGB iVm § 280 Abs. 1 BGB, § 179 Abs. 2 BGB, § 122 Abs. 1 BGB).

Im Rah­men des Scha­denser­satzes statt der Leis­tungen wer­den ver­geb­li­che (nutz­lo­se) Auf­wen­dungen grund­sätz­lich nicht als Scha­den er­setzt. Eine ge­wisse Kor­rek­tur er­folgt in der Recht­spre­chung aber durch die sog. "Ren­ta­bi­li­täts­ver­mu­tung": Da­nach wird zu­guns­ten des Ge­schä­dig­ten ver­mu­tet, dass Auf­wen­dungen den Wert der durch Scha­denser­satz er­setz­ten Leis­tung im Zwei­fel um den glei­chen Wert er­hö­hen.

Ein Mu­sik­ver­an­stal­ter macht Wer­bung für eine Ver­an­stal­tung. Die ge­buchte Mu­sik­gruppe sagt die Ver­an­stal­tung kurz­fris­tig un­be­rech­tigt ab. Der Mu­sik­ver­an­stal­ter bleibt auf sei­nen Wer­bungs­kos­ten (Auf­wen­dungen) sit­zen. Es ist zu ver­mu­ten, dass die Auf­wen­dungen für die Wer­bung durch die er­war­tete Mu­sik­ver­an­stal­tung kom­pen­siert wor­den wä­ren.

Ent­spre­chend ge­währt das Ge­setz in § 284 BGB Auf­wen­dungser­satz nur wahl­weise an Stelle von Scha­denser­satz statt der Leis­tung.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.