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A. Warum beginnen wir mit dem Vertragsschluss?
III. Wie verhält sich dieses Kapitel zu den Folgenden?
In diesem Kapitel behandeln wir nur die besonderen Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen. Nun können wir aber nicht alle Voraussetzungen behandeln, weil der Umfang sonst unüberschaubar würde. Vielmehr bildet dieses Kapitel den ersten Schritt in einem Gesamtkonstrukt:
- Ein Vertrag besteht aus mindestens zwei Willenserklärungen, die grundsätzlich empfangsbedürftig sind. Daher werden wir uns im nächsten Kapitel damit befassen, was eigentlich eine solche Willenserklärung ist und wann diese zugegangen ist.
- Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit sollen die Parteien ihre Beziehungen so ausgestalten können, wie sie wollen. Nun kann es aber passieren, dass der Wille in der Erklärung nicht bzw. nicht richtig zum Ausdruck gekommen ist. Diese sog. Willensmängel schauen wir uns im vierten Kapitel näher an.
- Im fünften Kapitel befassen wir uns mit der Frage, wer überhaupt Pflichten eingehen kann; insbesondere inwieweit Kinder und Jugendliche Willenserklärungen abgeben können. Man spricht von Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit.
- Das sechste Kapitel geht der Frage nach, unter welchen Umständen das Gesetz einen Vertrag für unwirksam erachtet. Man nennt dies Nichtigkeitsgründe.
- Im siebten Kapitel geht es um die Einschaltung von Hilfspersonen beim Vertragsschluss bzw. allgemein bei der Vornahme von Rechtsgeschäften, d.h. die Stellvertretung.
- Im achten Kapitel schließlich behandeln wir Verträge, die für eine Vielzahl von Konstellationen vorformuliert sind - Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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