Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 56 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

IV. Was ist die Rechts­folge des Ver­sto­ßes ge­gen das Ver­bots­ge­setz?

1. Wo­ge­gen muss sich das Ver­bots­ge­setz rich­ten?

Nach der Ziel­rich­tung des Ver­bots­ge­set­zes ist wie folgt zu dif­fe­ren­zie­ren:

  • So­weit sich das Ver­bot nur ge­gen die äu­ße­ren Um­stände (Ort, Zeit, Per­so­nen­kreis etc.) des zur Be­grün­dung des Rechts­ge­schäfts er­for­der­li­chen Ver­hal­tens rich­tet (sog. "Ord­nungs­vor­schrift"), ist das Rechts­ge­schäft grund­sätz­lich wirk­sam.

  • So ist ein Kauf­ver­trag, der in ei­nem Ge­schäft nach La­den­schluss (§ 3 Lad­SchlG, § 24 Lad­SchlG) ge­schlos­sen wird, wirk­sam. Auch die über­eig­ne­ten Geld­scheine und Ge­gen­stände dür­fen be­hal­ten wer­den. Al­ler­dings darf der La­den­in­ha­ber die Er­fül­lung sei­ner Pflich­ten ver­wei­gern, bis der La­den wie­der er­laubt ge­öff­net ist; denn ein Ver­trag darf nicht zu ei­nem ge­setz­wid­ri­gen Ver­hal­ten zwin­gen.
  • Zu­läs­sig ist auch der Kauf re­zept­pflich­ti­ger Me­di­ka­mente in ei­ner Apo­theke ohne Re­zept (so­weit es sich nicht um Be­täu­bungs­mit­tel im Sinne des BtMG han­delt).
  • Soll hin­ge­gen ge­rade der bezweckte Er­folg des Rechts­ge­schäfts ver­hin­dert wer­den, ist das ent­spre­chende Rechts­ge­schäft in al­ler Re­gel nich­tig. Denn das Ver­bot des Er­fol­ges soll im Zwei­fel ge­rade dem Ab­schluss sol­cher Ge­schäfte vor­beu­gen.

Hoch­stap­ler H gibt sich als Arzt aus, ob­wohl er nie Me­di­zin stu­diert hat. H ver­stößt ge­gen § 2 BÄO (Bun­de­särz­te­ord­nung), weil er we­der über eine Ap­pro­ba­tion als Arzt, noch eine Er­laub­nis ver­fügt. Die ab­ge­schlos­se­nen Heil­be­hand­lungs­ver­träge sind nich­tig; das gilt un­ab­hän­gig da­von, ob er die Pa­ti­en­ten hei­len konn­te.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.