Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 68 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

3. Was sind par­ti­elle und re­la­tive Ge­schäfts­un­fä­hig­keit?

Was gilt in lich­ten Mo­men­ten?

Aus­nahms­weise kann die Wil­lens­er­klä­rung ei­nes Geis­tes­kran­ken voll wirk­sam sein, wenn er sich in ei­nem sog. "lich­ten Mo­ment" (lu­ci­dum in­ter­val­lum) be­fin­det, da er sich zu die­sem Zeit­punkt nicht in ei­nem "Zu­stand krank­haf­ter Stö­rung der Geis­te­stä­tig­keit" be­fin­det.

K, der an chro­ni­scher Schi­zo­phre­nie lei­det, kauft von V ein Ge­mälde für 5.000 €. V wusste von der Er­kran­kung des K nichts und hätte sonst das Bild für 10.000 € an X ver­kauft. K ist auf­grund sei­ner Schi­zo­phre­nie ge­mäß § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 105 Abs. 1 BGB ge­schäfts­un­fä­hig. Er konnte keine wirk­same Wil­lens­er­klä­rung ab­ge­ben (§ 105 Abs. 1 BGB), ihm ge­gen­über konnte keine Wil­lens­er­klä­rung zu­ge­hen (§ 131 Abs. 1 BGB). Ein Kauf­ver­trag zwi­schen K und V ist nicht zu­stande ge­kom­men.

Ab­wand­lung: K han­delt in ei­nem geis­tig kla­ren Mo­ment, so­dass er die Be­deu­tung sei­ner Wil­lens­er­klä­rung er­ken­nen kann. Es ist ein wirk­sa­mer Kauf­ver­trag zwi­schen K und V zu­stande ge­kom­men.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.