Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 45 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

b. Wann ist mit Kennt­nis­nahme un­ter ge­wöhn­li­chen Um­stän­den zu rech­nen?

cc. Wie er­fol­gen Ab­gabe und Zu­gang im In­ter­net?

Bei Wil­lens­er­klä­rungen im In­ter­net han­delt es sich re­gel­mä­ßig um Wil­lens­er­klä­rungen un­ter Ab­we­sen­den. Aus­nahms­weise kön­nen im Falle ei­nes (Vi­deo-)Chats auch Wil­lens­er­klä­rungen un­ter An­we­sen­den er­fol­gen.

Die Ab­gabe er­folgt zu­meist per Mausklick oder durch das Drücken der Re­turn-Taste (auch Ein­ga­be- oder En­ter­taste ge­nannt). Da­durch wird die Wil­lens­er­klä­rung als elek­tro­ni­sches Si­gnal in Rich­tung des Emp­fän­gers auf den Weg ge­bracht.

Für den Zu­gang von Wil­lens­er­klä­rungen per E-Mail gilt: Wird eine Wil­lens­er­klä­rung per E-Mail ge­sen­det, so ge­langt Sie in den Macht­be­reich des Emp­fän­gers, so­bald der E-Mail-Host diese in die Mail­box des Emp­fän­gers ein­stellt. Hin­sicht­lich des Zu­gangs­zeit­punk­tes ist je­doch zwi­schen pri­va­ten und ge­schäft­li­chen Kon­tak­ten zu un­ter­schei­den:

    • Wurde die Wil­lens­er­klä­rung per E-Mail ge­gen­über ei­ner Pri­vat­per­son ab­ge­ge­ben, so ist mit dem Zu­gang zu rech­nen, wenn un­ter ge­wöhn­li­chen Um­stän­den mit der Kennt­nis­nahme des Emp­fän­gers, also mit dem Auf­ruf des E-Mail-Post­fachs, zu rech­nen ist. Bei pri­va­ten Adres­sa­ten ist ge­wöhn­lich von ei­ner täg­li­chen Kon­trolle der Mail­box aus­zu­ge­hen.
    • Bei Ge­schäfts­adres­sa­ten hin­ge­gen, geht die Er­klä­rung zu, wenn nach den ge­wöhn­li­chen Ge­pflo­gen­hei­ten des Ge­schäfts­be­triebs mit dem Zu­gang ge­rech­net wer­den kann. Da­von ist spä­tes­tens am Ende des Werk­ta­ges aus­zu­ge­hen. Be­son­der­hei­ten kön­nen sich auch im Ein­zel­fall er­ge­ben, so­dass bei Un­ter­neh­men mit 24-Stun­den-Ser­vice rund um die Uhr von ei­nem Zu­gang aus­ge­gan­gen wer­den darf. Al­ler­dings muss der Adres­sat zu er­ken­nen ge­ge­ben ha­ben, dass er am E-Mail-Ver­kehr teil­neh­men will (z.B. in­dem er seine E-Mail-Adresse in den Brief­kopf schreibt).

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.