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IV. Wel­che for­male Aspekte sollte ich be­ach­ten?

Wel­che for­ma­len Män­gel sollte ich un­be­dingt ver­mei­den?

  1. Sie soll­ten auf kei­nen Fall Aus­sa­gen un­ter­stel­len, ohne das Ge­setz oder den Sach­ver­halt zu be­rück­sich­ti­gen. Was im Ge­setz steht, ist stets mit ei­ner Norm zu be­le­gen. Nen­nen Sie das Ge­setz so oft wie mög­lich.
  2. Wenn Sie das Ge­setz nen­nen, zi­tie­ren Sie ge­nau - d.h. mit Ab­satz, Satz und ge­ge­be­nen­falls Halb­satz, Va­ri­ante oder Buch­sta­be. Man­che Re­ge­lun­gen ha­ben Num­mern (z.B. § 308 BGB). Dort zi­tie­ren Sie bitte nicht als "Abs." oder als "(1)", son­dern als "Nr. 1".
  3. Wenn Sie Fach­aus­drücke ver­wen­den wol­len (das müs­sen Sie nicht im­mer!), ver­wen­den Sie diese an der rich­ti­gen Stel­le. Eine Norm tritt nicht "in Kraft", wenn Sie die Re­ge­lung auf den Fall an­wen­den - viel­mehr tritt ein Ge­setz nach Ver­kün­dung am im Ge­setz be­stimm­ten Ter­min in Kraft (Art. 82 Abs. 2 S. 1 und 2 GG). Und wo wir da­bei sind: Es ist die "Ver­kün­dung" des Ge­set­zes, nicht etwa die (bib­li­sche) "Ver­kün­di­gung".
  4. Ach­ten Sie auf den Gut­ach­ten­stil. Wenn Sie ein "da", "weil", "denn" schrei­ben kön­nen, um ihre (Halb­sät­ze) zu ver­knüp­fen, ma­chen Sie et­was falsch - und es wird auch nicht bes­ser, wenn Sie die Kon­junk­tion ein­fach weg­las­sen. Statt­des­sen soll­ten Worte wie "da­her", "al­so", "des­halb", "folg­lich" pas­sen.
  5. Struk­tu­rie­ren Sie Ihre Ge­dan­ken. Das be­deu­tet: Glie­dern Sie im ju­ris­ti­schen Stil ("A - I - 1 - a - aa - (1) - (a) - (aa)"), las­sen Sie Ab­sätze zwi­schen Ih­ren Ge­dan­ken (eine Zeile frei las­sen). Prü­fen Sie, ob je­der Glie­de­rungs­punkt mit ei­ner These ("Ober­satz") be­ginnt und ei­ner pas­sen­den Fest­stel­lung ("Er­geb­nis") en­det - selbst­ver­ständ­lich soll­ten Sie nicht die Worte "Ober­satz" und "Er­geb­nis" vor diese Sätze schrei­ben.
  6. Zwi­schen­über­schrif­ten ("I. An­trag") sind zwar zu­läs­sig, aber nicht nö­tig. Es ge­nügt völ­lig der Ober­satz als Über­schrift ("I. K könnte einen An­trag ge­macht ha­ben."). Die­sen dür­fen Sie aber nicht weg­las­sen!
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